AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma blockhaus design
§ 1 Geltungsbereich
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung unserer Dienstleistungen zwischen dem Kunden und der Firma: Blockhaus design, Inhaber Julia Schneider, Am Finkenacker 18, 79215 Elzach diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).
(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere AGB auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Definitionen
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in eine Geschäftsbeziehung treten.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot von blockhaus design, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote von Blockhaus design sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die Agentur mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.
(2) Nach der Beauftragung ist der Kunde 10 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte blockhaus design nicht binnen 10 Tage nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt bzw. ein Vertrag gilt als abgeschlossen. Ansonsten bestätigt blockhaus design den Vertragsabschluss schriftlich.
§ 4
Leistungsumfang
(1) blockhaus design bietet folgende Dienstleistungen an: Websiteerstellung, Anpassung und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen, Printmedienproduktion
(2) blockhaus design erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Blockhaus design, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Blockhaus design nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von blockhaus design zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann blockhaus design dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit blockhaus design schriftlich darauf hingewiesen hat.
§ 5 Preise, Zahlung und Verzug
(1) Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebotes weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefer- oder Leistungstermin mehr als vier Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigen letztere die ursprünglich vereinbarten um mehr als 10%, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
(2) Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.
(4) blockhaus design ist infolge eines erheblichen Aufwandes und individuellen Charakters seiner Leistung berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
(5) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz rechnen. Der Kunde muss damit rechnen, dass die blockhaus design Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann blockhaus design Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
§ 6 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Ist für die Dienstleistung von blockhaus design die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
(3) Soweit blockhaus design ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für blockhaus design unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für blockhaus design keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 7 Abnahme
(1) Der Kunde wird die Leistungen von blockhaus design nach Maßgabe der von blockhaus design zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald blockhaus design die Abnahmereife mitteilt.
(2) Die Leistungen von blockhaus design gelten als abgenommen, wenn blockhaus design die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktage, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder blockhaus design damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von blockhaus design erbrachten Leistungen beruht.
(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 8 Mitwirkungspflicht
(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem ein zupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
(2) Soweit blockhaus design dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit blockhaus design keine Korrekturaufforderung erhält.
(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
§ 9 Hinweis zu Betriebspflichten
(1) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:
a. die Impressumpflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
b. Informationspflichten nach § 312d BGB (Fernabsatzverträge);
c. Informationspflichten nach § 312i und j BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
d. Prüfpflichten bei Linksetzung;
e. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
f. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
g. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe Nutzungsrechte).
(2) Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte blockhaus design ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist blockhaus design berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) blockhaus design räumt dem Kunden ein Einfaches mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt blockhaus design Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von blockhaus design.
(2) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, blockhaus design über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. blockhaus design geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
(3) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird blockhaus design vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde blockhaus design zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, blockhaus design über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder blockhaus design dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von blockhaus design z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er blockhaus design unverzüglich darüber informieren.
§ 11 Urheberrecht und Referenznachweise
(1) Der Kunde räumt blockhaus design das Recht ein, das Logo von blockhaus design und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von blockhaus design zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
(2) blockhaus design behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 12 Gewährleistung
(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von blockhaus design innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch blockhaus design ausgebessert oder ausgetauscht. blockhaus design behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
(2) Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten beachten.
(3) Unter ungünstigen Umständen können mehr als zwei Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung zur Leistung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
(4) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde blockhaus design spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitteilen. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z. B. durch Fehlerprotokolle).
§ 13 Haftung
(1) Für Rechtsmängel und Garantien haftet blockhaus design unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet blockhaus design. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von blockhaus design. Für leichte Fahrlässigkeit haften blockhaus design und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
§ 14 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 15 Schutz für Konzeption, Gestaltung und Präsentation
(1) Erhält blockhaus design nach Auftrag des Kunden zur Erstellung eines Konzepts oder Entwürfen für die Gestaltung einer Website keinen weitergehenden Auftrag, so verbleiben alle Leistungen bei blockhaus design, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.
(2) Alle Leistungen von blockhaus design (z.B. Grafiken, Ideenskizzen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum von blockhaus design. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit blockhaus design darf der Kunde die Leistungen nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen von blockhaus design durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
(3) Für die Nutzung von Leistungen von blockhaus design, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung von blockhaus design erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
(4) Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen von Websites und deren Gestaltungen sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von blockhaus design. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
§ 16 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogene Daten durch blockhaus design gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. blockhaus design ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
§ 17 Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 1 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Monate, wenn er nicht 1 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen Nutzungsrechte und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann blockhaus design fristlos kündigen.
§ 18 Verschiedenes
(1) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen und Vertragsbestandteil, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.
(2) Gerichtsstand ist soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
(Stand: 01.04.2024)